Glossar

Verzeichnis für Fachbegriffe

Hier wächst nach und nach ein Glossar. Im Zuge meiner Arbeit werfe ich nur allzu gerne mit Fachbegriffen um mich und diese wirklich jedes mal einzeln auf's Neue zu erklären würde uns auf Dauer nur zu viel Zeit kosten. Daher versuche ich dies hier möglichst prägnant und zentral aufzuführen.

  • AVV - Auftragsverarbeitungsverträge: Verträge nach Art. 28 DSGVO zur Datenverarbeitung bei anderen Unternehmen, wie beispielsweise Hostern, Email-Anbietern oder externen Buchhaltern.
  • JC - Joint Controllership bzw. Gemeinsame Verantwortlichkeiten: Verträge zur gemeinsamen Verantwortlichkeit von Datenverarbeitungsprozessen mit Personenbezug nach Art. 26 DSGVO. Im Gegensatz zu den AVV haften hier die beteiligten verantwortlichen Stellen jeweils voll für die Prozesse. Solche Konstellationen sind insbesondere im Bereich der Social-Media Nutzung relevant. Manch einem kann hier auffallen, dass die volle Haftung für die Datenverarbeitungen von Konzernen wie Meta auf sich zu nehmen gar nicht mal so sinnvoll ist. "Zum Glück" schauen die Datenschutzaufsichten da aktuell nicht so genau hin.
  • TOM - Technische und Organisatorische Maßnahmen: Maßnahmen in der Unternehmensorganisation und in der technischen Umsetzung von Prozessen. Hierzu zählen zum Beispiel Zugangskontrollen zu Räumlichkeiten oder Verschlüsselung von Dateisystemen.